Pro Entität stehen maximal fünf (5) Handelskonten zur Verfügung.
Eine Entität ist in diesem Zusammenhang entweder ein einzelner Händler, ein Händler mit Gemeinschaftskonto, ein Unternehmen oder ein Trust-Händler. Zum Beispiel: ein einzelner Händler kann bis zu fünf Handelskonten eröffnen. Wenn Sie allerdings ein Gemeinschaftskonto zwischen Ihnen und anderen Händlern öffnen möchten, können Sie unter diesem Entitätstitel fünf weitere Konten eröffnen. Sofern alle Unterlagen für jeden Entitätstyp vorgelegt und genehmigt wurden, gibt es keine Begrenzung für die Anzahl der Entitäten, unter denen Kunden handeln möchten.
Unter besonderen Bestimmungen und mit der Genehmigung durch das Management können Kunden möglicherweise über das Limit von fünf Konten hinaus Anfragen stellen.